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BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

[ Auszug: (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf ... ]